Risikominderungsmaßnahmen (RMM) sind im Grunde nichts weiter, als die Abwägung von Nutzen und Risiken, wobei der Nutzen größer als das Risiko sein muss. Gleichzeitig sehen sie vor, Risiken kontrollierbar zu machen. Wie? Indem man Stellschrauben innerhalb des Systems verändert. Doch wie kann man Risiken kontrollierbar machen, die von Lebewesen ausgehen?
In der EU-weiten Biodzidverordnung werden die Risiken für unannehmbare Wirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt ermittelt. Sind potenzielle Schäden für Nicht-Zielorganismen erkennbar, müssen Gefahren- oder Expositionsbewertungen überprüft und der mögliche Einsatz von Rodentiziden durch zusätzliche technische Maßnahmen verringert werden, bis die sichere Verwendung des Stoffes gewährleistet werden kann. (UBA)
Die Risikominderungsmaßnahmen in der Schädlingsbekämpfung zielen besonders auf die Reduzierung des Einsatzes von antikoagulanten Rodentiziden (AR) ab. Antikoagulantien – also Blutgerinnungshemmer – werden auf mehreren Ebenen sehr kritisch betrachtet. Ihnen werden umweltschädliche Eigenschaften wie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität zugeschrieben. Die Stoffe sind also schwer abbaubar, reichern sich in lebenden Organismen an und sind hochgiftig. (PBT-Stoffe)
Die getroffenen Maßnahmen? Festlegung einer guten fachlichen Verwendung von Rodentiziden bis hin zum vollständigen Ausschluss bestimmter Anwendergruppen, in diesem Fall der Otto Normalverbraucher. Zum weiteren Schutz von Mensch und Tier werden Rodentizide mit Bitterstoffen versetzt, die von Mäusen und Ratten nicht wahrgenommen werden können, für Nicht-Zielorganismen hingegen ungenießbar sind. Mit diesem Vorgehen soll zum einen die Aufnahme reguliert und zum anderen die Menge an eingesetztem Rattengift drastisch reduziert werden.
Doch sind die Maßnahmen wirklich ausreichend? Aktuell werden pro Jahr an die 5,5 Millionen Tonnen umweltbelastender Wirkstoffe verteilt. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden bei einer Studie die Rückstände von Rattengift in Nicht-Zielarten erfasst. Bei über 60% der untersuchten Tiere wurden Rückstände festgestellt, die auf direkten Fraß der Giftköder (Primärvergiftung) oder indirekten Fraß durch den Verzehr bereits vergifteter Organismen (Sekundärvergiftung) zurückzuführen sind. Auch in aquatischen Lebensräumen konnten bereits erste Rückstände verifiziert werden, die über die Kanalisation ins Abwasser und somit auch in den Wasserkreislauf gelangen.
Das Tierschutzgesetz schreibt zudem vor, dass der Mensch die Verantwortung trägt, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen. Im Hinblick auf die Resistenzentwicklung bei Schadnagern sind die Gesetze schwer einzuhalten.
Wie kommt eine Zulassung dieser Giftköder trotz der Nebenwirkungen aber zustande? Wie immer geht es um Kosten. Vom Standpunkt der Umweltrisiken ist der Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden (AR) verantwortungslos. Doch Nagetiere sind Gesundheitsschädlinge und können Krankheiten übertragen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, Schadorganismen mit AR zu bekämpfen, weil es keine kosteneffiziente Alternative gab. Inzwischen gibt es sie.
Die Digitalisierung in der Schädlingsbekämpfung ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass Tox-Ködern ein Ablaufdatum aufgedruckt werden kann. Wann die nächste Veränderung der Biozidverordnung ansteht, ist noch unklar. Bis es soweit ist, ist es sinnvoll, sich auf alternative Vorgehensweisen einzustellen.
Risiken durch Schadnager ohne Gift kontrollierbar machen: Wie erreicht man das? Mit Permanent Monitoring Systemen von Traplinked. Der Gesetzgeber ist in letzter Zeit aktiv dabei, Auflagen für Giftköder schrittweise zu verschärfen. Ab 2026 (siehe unten) ändern sich die Auflagen deutlich. Wir bei traplinked wollen Teil des Prozesses sein, Toxköder durch effektivere, zeit- und kostensparende Methoden abzulösen. Denn die Digitalisierung der Schädlingsbekämpfung ist nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht von großer Bedeutung, sondern auch was den Tierschutz betrifft.
Ab 2026 wird das Thema giftfreie Schädlingsbekämpfung noch mehr in den Fokus rücken: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat veröffentlicht, dass Rodentizide im Monitoring im Außen- und Innenbereich weiter eingeschränkt werden. Ab 1. Januar 2026 dürfen die bisher erlaubten Giftstoffe nur noch bei nachgewiesenem Schädlingsbefall im Objekt eingesetzt und somit nicht mehr ohne Grund ausgelegt werden. Die logische Konsequenz ist der Umstieg auf Alternativen im Monitoring. So empfiehlt die BAuA explizit den Einsatz von fernüberwachten Fallensystemen, wie zum Beispiel das Sensormodul JERRY von traplinked.
Es wird spannend zu sehen, wie Schädlingsbekämpfer auf die Änderung reagieren. Aktuell trifft die Gesetzesänderung noch auf gewissen Gegenwind von konservativen Unternehmen der Branche. Diese argumentieren, dass Giftstoffe im Monitoring ein wichtiger Bestandteil seien. Andere Schädlingsbekämpfungsunternehmen rüsten sich bereits heute für die Umstellung und informieren ihre Endkunden. Branchenexperten sind sich aktuell noch nicht einig, ob Gift im Monitoring ersatzlos gestrichen werden kann, es gibt Stimmen für beide Seiten.
Bei Endkunden stößt das Verbot in den meisten Fällen auf positive Rückmeldungen: Sie sind froh, wenn Rodentizide nicht einfach mehr ausgelegt werden dürfen, sondern nur noch gezielt bei Befall eingesetzt werden. Vor allem digitale Lösungen sind oftmals die optimale Alternative für Endkunden. Denn neben dem Verzicht auf Gift bringen diese einen verbesserten 24/7 Schutz für Objekte mit sich und eine deutlich erhöhte Transparenz gegenüber dem eigenen Schädlingsbekämpfer.
Wir empfehlen deshalb, sich mit den neuen Lösungen der Branche auseinander zu setzen, um einen zeitgemäßen Service bieten zu können. Gerne können Sie sich als Schädlingsbekämpfer oder Endkunde direkt bei uns melden, wir beraten Sie dazu gerne.
Moritz Weigert
Zollhof 7
90443 Nürnberg
Deutschland
+49 911 477 128 50
kontakt@traplinked.com
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